Moped-Führerschein – Berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern oder vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h, ab 15 Jahren.
Leichtkraftrad-Führerschein – Erlaubt das Fahren von Motorrädern bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS), ab 16 Jahren.
Mittelklasse-Motorradführerschein – Berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW (48 PS), ab 18 Jahren.
Motorradführerschein ohne Leistungsbeschränkung – Erlaubt das Fahren aller Motorradklassen, Mindestalter je nach Zugangsart 20 bis 24 Jahre.
Weitere Informationen zu den einzelnen Klassen findet ihr auch auf der Seite vom TÜV Süd.
Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 197 – Erlaubt das Fahren von Autos mit Automatikgetriebe, kann nach einer Schulung auch für manuelle Getriebe gelten.
Standard-Führerschein für Autos – Berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und bis zu 8 Passagieren.
Begleitetes Fahren ab 17 – Jugendliche können schon ab 17 Jahren unter Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren.
Führerschein-Erweiterung für Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger – Erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen bis 4,25 Tonnen.
Führerschein für Pkw mit Anhänger – Berechtigt zum Führen von einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg, bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen des Anhängers.
Weitere Informationen zu den einzelnen Klassen findet ihr auch auf der Seite vom TÜV Süd.
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